Infos
Routenplanung zum Festival

Größere Kartenansicht
Flyer
Brandneu! Der Flyer zum Selberausdrucken:
Jugendschutz
Aufsichtsvereinbarungen und mehr zum Thema Jugendschutz hier!
Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person - meistens die Eltern - zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein.

Empfehlungen für Eltern
* Sie müssen die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen können!
* Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
* Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, nach Möglichkeit auch in schriftlicher Form z.B. auf Kopie eines Ausweisdokuments!
* Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
* Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht Möglich.
* Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!


Jugendlichen unter 16 Jahren wird zum Caipi-Festival X auch mit dieser Vollmacht der Personensorgeberechtigten grundsätzlich kein Zutritt gewährt!

Mit dem klicken des Links erkläre ich, das ich alle Punkte dieses Textes gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin:
Link zum pdf

nbsp;